Hinweisgeber*innenschutz / Whistleblower Meldekanal
Vertrauliche Meldung von schwerwiegenden Angelegenheiten
Sie können Informationen über begründete Verdachtsmomente, Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, einreichen. Darüber hinaus können Sie unethisches oder gegen interne Richtlinien verstoßendes Verhalten melden.
Dabei werden alle Meldungen streng vertraulich, sicher und schützenswert behandelt.
Mehr Informationen über das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen nachlesen.
Sie können eine vertrauliche Meldung mit Angaben Ihrer Kontaktdaten vornehmen. Bei dieser wird Ihre Identität nur denjenigen gegenüber bekannt, die Ihre Meldung vertraulich bearbeiten. Ihre Identität wird gegenüber weiteren Beteiligten der Fallbearbeitung anonym behandelt.
Ihre Identität wird ohne Ihre Zustimmung nicht an andere innerhalb der Organisation weitergegeben. Ihre Zustimmung zur Offenheit über Ihre Identität wird nur dann abgefragt, wenn dies für die interne Fallbearbeitung erforderlich ist. Die Möglichkeit der vertraulichen Meldung, bietet die bestmögliche Fallbearbeitung und Ihnen kann der bestmögliche Schutz gewährleistet werden.